Orthomolekulartherapie

Als Begründer der Orthomolekulartherapie gilt Linus Pauling (1901-1994), den ich hier nur nenne, um die Methode nachvollziehbar zu machen, nicht, um mit ihm zu werben. Sie dient der Erhaltung der Gesundheit und der Behandlung von Krankheiten durch die Zufuhr von Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen, Enzymen und Aminosäuren. Diese Stoffe werden mit der Nahrung aufgenommen, oder vom Körper selbst synthetisiert. Durch die veränderten Lebensumstände ist dies aber oft nicht ausreichend gewährleistet. Echte Vitaminmangel-kranheiten wie der Vitamin C-Mangel (Scorbut) sind zwar heute bei uns ausgestorben, Vitaminmangelzustände werden aber immer häufiger. Durch die intensive Bewirtschaftung der Böden und die veränderten Bedingungen bei der Tierhaltung verliert unsere Nahrung zunehmend an wertvollen Inhaltsstoffen. Gleichzeitig werden den Nahrungsmitteln immer mehr dem Körper fremde Stoffe zugegeben. Darüber hinaus sind wir einer ständig grösser werdenden Umweltbelastung ausgesetzt und viele von uns leiden unter der Hektik des Alltags. Nur eine optimale Versorgung des Körpers mit allen Nährstoffen sorgt dafür, dass alle Stoffwechsel- und Immunfunktionen optimal ablaufen können und wir uns vital und gesund fühlen. Dies kommt umso mehr zum Tragen, wenn bereits chronische Erkrankungen vorliegen.

 

In speziellen Lebensphasen und bei bestimmten Risikogruppen ist der Vitalstoffbedarf erhöht , so z.B.

 

Eine gezielte Diagnostik kann Mängel wichtiger Mikronährstoffe im Stoffwechsel aufdecken und so eine effektive Substitution ermöglichen.

 

Sollen Mikronährstoffe eingesetzt werden, ist die Qualität sehr wichtig. Grundsätzlich sollten die Präparate einen natürlichen Ursprung haben, keine unnötigen Füll,- Hilfs- oder Zusatzstoffe enthalten und strengen Herstellungsrichtlinien unterworfen sein. Der Markt an Nahrungsergänzungsmitteln ist recht unübersichtlich und leider nicht immer seriös.

 

In den USA ist die Orthomolekulartherapie bereits seit 1978 offiziell als Therapie anerkannt. Dies gilt jedoch nicht für Deutschland, wo die Schulmedizin die Orthomolekulartherapie nicht anerkennt, vor allem weil die Vorstellungen über die Entstehung von Krankheitsbilden stark abweichen. Leider dürfen über einige Stoffe keine Angaben mehr gemacht werden.

 

Health Claims Verordnung

Die Angabe eines „Health Claims“, also einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage für ein Lebensmittel, ist nicht frei wählbar sondern unterliegt engen Regularien. Eine Werbeaussage im Bereich Health Care darf Verbraucher nicht irreführen, sie muss wissenschaftlich begründet sein, und natürlich darf kein Claim zur Behandlung oder Heilung von Krankheiten gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Nahrungsergänzungsmittel, die aufgrund ihrer „dosierten Form“ in die Nähe sogenannter Präsentationsarzneimittel geraten können.

 
Die Verordnungen EG 1924/2006 und EU 432/2012

Bei gesundheitsbezogenen Werbeaussagen steht vor allem die sogenannte „Health-Claims Verordnung“ (EG) Nr. 1924/2006 im Mittelpunkt: Health Claims, also gesundheitsbezogene Angaben, müssen im Einklang mit dieser Verordnung stehen. Zukünftig dürfen nur noch Health Claims verwendet werden, die dort explizit zugelassen wurden. Zugelassene Health Claims, Nahrungsergänzungsmittel sicher im Health-Care-Bereich zu positionieren. Für viele, aber noch lange nicht für alle Inhaltsstoffe und die darauf bezogenen Health Claims hat die Europäische Kommission mit der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 eine Positivliste veröffentlicht. Dabei wurde aber auch einer ganzen Reihe der beantragten Health Claims die Aufnahme in diese Positivliste verweigert, so dass sie künftig verboten sein werden. Diapharm erstellt und pflegt ein entsprechendes Survey.

 
Freiwillige Angaben mit Gesundheitsbezug

Eine freiwillige Angabe von gesundheitsbezogenen Werbetexten auf der Packung von Lebensmitteln zieht wiederum bestimmte Pflichtangaben nach sich, die sich ebenfalls aus der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ableiten. Die Health-Claims-Verordnung besagt unter anderem, dass Lebensmittelunternehmer, die diese Art werbliche Texte auf ihren Verpackungen verwenden möchten, zum Beispiel auf die Wichtigkeit einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung hinweisen müssen. Gegebenenfalls müssen auch Hinweise auf Personengruppen gemacht werden, für die das Produkt nicht geeignet sein könnte.

Diapharm unterstützt Hersteller von Lebensmitteln und insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln darin, die Kennzeichnungspflichten zu erfüllen und die Kennzeichnungsmöglichkeiten optimal zu nutzen: Wir helfen bei der Entwicklung und der Maintenance Ihrer Produktaussagen (Health Claims) – und unterstützen damit das Gesundheitswesen in Europa.